Venture Capital Gesellschaften
Venture Capital Gesellschaften verfügen üblicherweise über einen Fonds, der mit Kapital institutioneller und privater Anleger und Anlegerinnen gespeist ist. Die Fondsvolumina reichen von 20 bis 250 Mio. Euro, in Ausnahmefällen auch mehr. Dieses Kapital investieren VCs in Start-ups und erhalten dafür eine Beteiligung am Unternehmen. Die Höhe dieses Anteils bemisst sich an der Bewertung des Unternehmens. In der Regel erhalten Investoren in der Seed-Finanzierungsphase zwischen 15% und 50% der Firmenanteile. Risikokapital-Investoren gehen genau kalkulierte Risiken ein, stets mit Blick auf die Renditeerwartungen ihrer Investoren (Pensionsfonds, Versicherungen, Funds-in-Funds, Vermögende Unternehmerfamilien). Sie fordern daher auch Kontroll- und Mitspracherechte sowie eine hohe Einsatzbereitschaft der Gründer und Manager.
Mindestens genauso wichtig wie die Höhe der Beteiligung sind die damit verbundenen Sonderrechte der Investoren. So gibt es zahlreiche typische Regelungsinhalte eines Beteiligungsvertrages: Mitveräußerungsrechte und -pflichten, Erlöspräferenzen, Verwässerungsschutz, Meilensteine, Garantien, Haftungsregelungen und viele weitere. Max-Planck-Innovation ist aufgrund zahlreicher verhandelter Beteiligungs- und Finanzierungsverträge bestens mit den juristischen und wirtschaftlichen Regelungsinhalten sowie den Marktüblichkeiten vertraut. Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten, können aber die Verhandlungen in Kenntnis marktüblicher Vertragsregelungen moderierend begleiten.
Max-Planck-Innovation hat mit einer Vielzahl national wie auch international renommierter VCs zusammen gearbeitet und pflegt mit diesen einen regelmäßigen Austausch.