Know-how, Patentanmeldungen und Patente können Lizenzeinnahmen generieren, die sowohl den Max-Planck-Instituten als auch Ihnen zugute kommen. Als Erfinder erhalten Sie eine Erfindervergütung von 30 % der Lizenzerlöse. Aber Sie profitieren auch sonst von der Verwertung: Sie bekommen Feedback zu Ihrer Forschungsarbeit, Kontakte zur Industrie und es können weitere Publikationen entstehen.
Sobald Sie uns über Ihre Erfindung informieren, prüfen wir die Schutzrechtsfähigkeit sowie die wirtschaftliche Verwertbarkeit und entwickeln dann eine geeignete Patent- und Lizenzstrategie. Wir prüfen zunächst die formalen Kriterien, die für die Erteilung eines Patents erforderlich sind - Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche (industrielle) Anwendbarkeit – und evaluieren dann in umfassenden Marktrecherchen das kommerzielle Potenzial. Wir beraten Sie, welche zusätzlichen Schritte ggf. nötig sind, und begleiten in Zusammenarbeit mit externen Patentanwälten die Patentanmeldung. Doch auch Erfindungen, die sich nicht als patentierbar erweisen, sind wertvoll und können oft als qualifiziertes Know-how an einen Partner aus der Industrie lizenziert werden.
Mit vielen Firmen sind wir kontinuierlich in Kontakt. Wir sondieren das Marktumfeld für Ihre Erfindung, sprechen gezielt mögliche Interessenten an, verhandeln faire Konditionen, bringen die Verträge zum Abschluss und achten bis zum Ende der Vertragslaufzeit darauf, dass sich alle Seiten an die Vereinbarungen halten.
Bitte beachten Sie, dass wir unseren Service nur Wissenschaftlern der Max-Planck-Institute anbieten.
